ElektroG3-Gesetz: Rücknahmekonzept der Hersteller von B2B-Geräten

B2B-Rücknahmekonzept

Mit dem zum 01.01.2022 novellierten Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG3) werden Hersteller von B2B-Geräten verpflichtet, im Zuge der Registrierung jetzt auch ein Rücknahmekonzept (vgl. §7a ElektroG3) bei der stiftung elektro-altgeräte register (ear) einzureichen und zusätzlich die Nutzer Ihrer Geräte über die eingerichteten Wege der Entsorgung zu informieren.